Willkommen bei der Bilateralen Körperschaft für das Handwerk BKH-EBA
Hier findest du Auskunft und Anweisungen zu den Leistungen, die von den ArbeitnehmerInnen und Unternehmen des Handwerks in Anspruch genommen werden können.
Weiters findest du Informationen über die Organisation der Bilateralen Körperschaft des Handwerks in Südtirol (BKH-EBA), über die gesamtstaatliche Bilaterale Körperschaft EBNA und über den Bilateralen Solidaritätsfonds für das Handwerk FSBA, der für den Lohnausgleich im Handwerk zuständig ist.
BKH im Überblick
„An dem Tag, an dem dieses Land seine Bauern und Handwerker verliert, wird es keine Geschichte mehr haben.“
Pier Paolo Pasolini
„Vom Handwerk kann man sich zur Kunst erheben. Vom Pfuschen nie.“
Johann Wolfgang von Goethe