Leistungen

Hier findest du die Leistungen der Bilateralen Körperschaft für das Handwerk, unterteilt für FirmeninhaberInnen, GesellschafterInnen und mitarbeitende Familienmitglieder einerseits, Lohnabhängige andrerseits.

Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu dürfen, ist es unabdingbare Voraussetzung, dass das Unternehmen mit der Beitragszahlung in Ordnung ist.

Unternehmen
Lohnabhängige

Kriterien für die Leistungen der BKH-EBA 2024-2025

Die vier Gewerkschaftsbünde und die zwei Handwerkerverbände Südtirols haben das Abkommen unterzeichnet, das die Leistungen der Bilateralen Körperschaft für das Handwerk zugunsten der ArbeitnehmerInnen und der Unternehmen für den Zeitraum vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 festlegt. Alle Leistungen vom Vorjahr wurden bestätigt.

Neu hinzukommt, dass bei der Leistung zur Unterstützung der Elternschaft der Maximalbeitrag für jedes Kind gilt, und nicht mehr nur für die Familie.