Gesuchsvorlage für InhaberInnen, GesellschafterInnen und mitarbeitende Familienmitglieder, die in der Handelskammer eingetragen sind und deren Firmenanteil durch notariellen Akt belegt ist
Ansuchen um einen Beitrag für die Erlangung des Führerscheines B oder C
Wichtig! Es werden nur vollständige Gesuche bearbeitet, wo alle erforderlichen Anlagen dabei sind. Unvollständige Gesuche werden nicht in Betracht gezogen.
Um die Leistungen muss innerhalb von 12 Monaten ab Erhalt des Führerscheines angesucht werden.