Gesuchsvorlage für InhaberInnen, GesellschafterInnen und mitarbeitende Familienmitglieder, die in der Handelskammer eingetragen sind und deren Firmenanteil durch notariellen Akt belegt ist
Ansuchen um einen Beitrag für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungskursen
Wichtig! Es werden nur vollständige Gesuche bearbeitet, wo alle erforderlichen Anlagen dabei sind. Unvollständige Gesuche werden nicht in Betracht gezogen.
Um die Leistungen muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Kurses angesucht werden (ausgenommen jene Kurse, wo eine direkte Verrechnung der Kursgebühr bei Mitgliedsbetrieben des LVH und der SHV vorgenommen wird)