Gesuchsvorlage für InhaberInnen, GesellschafterInnen und mitarbeitende Familienmitglieder, die in der Handelskammer eingetragen sind und deren Firmenanteil durch notariellen Akt belegt ist
Ansuchen um Ausgaben im Rahmen des „Welfare-Dekrets“ vom 25.03.2016
Wichtig! Es werden nur vollständige Gesuche bearbeitet, wo alle erforderlichen Anlagen dabei sind. Unvollständige Gesuche werden nicht in Betracht gezogen.
Um die Leistungen muss innerhalb von 12 Monaten angesucht werden.